Kooperationsstandorte: Bringt SPD/CDU-Begleitantrag Regionalplan zu Fall?

Kooperationsstandorte sind dazu da, großflächige Industrieansiedlungen auch für Kommunen zu ermöglichen, in denen es keine ausreichenden Flächen gibt.

Die RVR-Verbandsversammlung hat am 25.06.21 entsprechend engagiert um die Sache gestritten.

Problem ist, dass die mit den Kommunen im Konsens erstellte Standortliste teilweise vor Ort inzwischen auf erbitterten Widerstand trifft. Inklusive ablehnender Ratsbeschlüsse.

Die AfD-Fraktion hatte deshalb große Sympathien für den Vorschlag der Linken, die strittigen Standorte herauszunehmen und für alle anderen Standorte eine regionalplanerische Grundlage zu schaffen. Wenn der Linken-Antrag aber zusätzlich ein virtuelles Flächenkonto einführen will…

“Ist das überhaupt umsetzbar?“ fragte die AfD-Fraktion.
Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthövel nahm ausführlich Stellung mit dem Fazit, dass dies auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium nicht umsetzbar ist.

Ungleich fataler könnte aber der von der SPD/CDU-Koalition vorgebrachte Begleitantrag zur Verwaltungsvorlage für die Kooperationsstandorte sein.

„Ein Beschwichtigungs-Feigenblatt mit im schlimmsten Fall katastrophalen Nebenwirkungen“, so AfD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Seitz. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG müssen Ziele der Raumordnung, d.h. der Regionalplan, abschließend abgewogen sein.

AfD-Fraktionsgeschäftsführer Alan Imamura: „Ich bitte die Verwaltung nun um Stellungnahme, inwiefern ein Begleitantrag, in dem

  • unter Punkt 1. im zweiten Satz steht „es ist zu gegebener Zeit zu prüfen, ob neue, bisher nicht bekannte Flächen, gefunden werden können, die sich für eine Entwicklung als Kooperationsstandorte anbieten würden“
    und

  • unter Punkt 2. eine spätestens alle 5 Jahre stattfindende Revision festgelegt wird dazu geeignet ist, eine nicht abgeschlossene Abwägung zu dokumentieren.“

Die Regionaldirektorin versicherte zwar, dass es hier kein Problem gibt. Ob dies stimmt, werden gegebenenfalls die Verwaltungsgerichte feststellen.

Wolfgang Seitz: „Regionalplanung zusammen mit den betroffenen Kommunen: Ja gerne. Hoheitliche Verfügungen ohne Rücksprache: Nein! Und wenn man das trotzdem macht, sollte man handwerklich nicht solche juristischen Steilvorlagen für alle Jene liefern, die die Entscheidung kritisch sehen.“