Solaranlagen auf Äckern: Schwarz-Grün nimmt Ernterückgang von 34 Prozent in Kauf

Um die Ausbauziele von 1,8 Prozent der Landesfläche für Wind- und Solarenergie zu erreichen, hat die Landesregierung am 02. Juni ein Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans eingeleitet – und das hat’s in sich:

Neben Windindustrie in Wäldern und in Bereichen für den Schutz der Natur sollen auch Photovoltaik auf stehenden Gewässern und auf „hochwertigen Ackerböden“ erlaubt sein. Spezielle „Agri-PV-Anlagen“ gewährleisten die landwirtschaftliche Nutzbarkeit und Ertragsfähigkeit, heißt es. Aufgepasst:

Laut dem Änderungsplan dürfe dabei „der erwartete Ertrag nicht weniger als 66 % des Referenzertrags ohne die Agri-PV-Anlage betragen“. Das entspricht einem geduldeten Ernterückgang von rund einem Drittel.

Wolfgang Seitz, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Ruhrparlament, kommentiert: „Im Zuge des Ukraine-Kriegs beantragten wir im letzten Jahr, die Ernährungssicherheit der Region viel stärker zu berücksichtigen. Stattdessen nimmt die Landesregierung in ihrem Klimarettungswahn nun enorme landwirtschaftliche Mindererträge in Kauf. Da dürfen die Bürger sich mindestens auf noch teurere Preise für Grundnahrungsmittel einstellen.

Zu all dem fällt mir nur ein Wort ein: Gemeingefährlich!“