Jetzt schlägts 13: Campingplatz-, Wochenendhaus- und Ferienhausgebiete sind als Sondergebiete, die der Erholung dienen, vor Baumaßnahmen eigentlich besonders geschützt. Damit soll jetzt Schluss aber sein.
Mit der dritten Änderung des Landesentwicklungsplans schaffen die Altparteien eine Ausnahmeregelung, die eine Umwandlung solcher Sondergebiete für „Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge“ erlaubt! Heißt im Klartext: Wo heute noch Familien campen, könnte schon bald ein Migrantenheim aus dem Boden gestampft werden.
Die Nutzung von Erholungsgebieten zur dauerhaften Wohnnutzung bleibt hingegen offiziell ausgeschlossen – selbst, wenn z. B. Ferienhäuser in der Praxis längst als Erstwohnsitz genutzt werden, was häufig der Fall ist. De facto schafft man also mal wieder Ausnahmen für die irrationale Zuwanderungspolitik, nicht aber für die Bedarfe der eigenen Bürger.
Als AfD-Gruppe im Ruhrparlament möchten wir, dass der Erholung dienende Gebiete zur dauerhaften Wohnnutzung verfügbar gemacht werden, falls die bisherige Standortnutzung aufgrund veränderter Bedingungen ohnehin nicht mehr umgesetzt werden kann.
Wir möchten hingegen nicht, dass Erholungsgebiete unter Beugung des Planungsrechts der unkontrollierten Massenzuwanderung geopfert werden. Auch deswegen lehnen wir die Änderung des Landesentwicklungsplans vehement ab.