Frauenquote durch die Hintertür?
„In wesentlichen Gremien müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein.“ So fordert es das Landesgleichstellungsgesetz. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen! Zum Beispiel, wenn „Mitglieder aufgrund einer Wahl ernannt werden“. Alles andere wäre verfassungsrechtlich auch höchst bedenklich. Vorgeschriebene Geschlechterquoten sind schließlich ein massiver Eingriff in die Wahlfreiheit! Im Ruhrparlament teilt man diese Bedenken aber …
