1,8 Prozent der NRW-Landesfläche sollen bis 2032 mit Windkraftwerken bepflastert sein. Für erneuerte Anlagen kippte Schwarz-Grün den bisherigen Mindestabstand zu Wohnsiedlungen von 1.000 Metern bereits im März. Doch das war erst der Anfang: Eine Flächenanalyse des Landesamts für Natur, Umwelt und verbraucherschutz NRW rechnet schon mit einem generellen Abstand von nur noch 700 Metern – bei Kur- und Erholungsgebieten sind es sogar nicht mehr als 500 Meter.
Besonders schlimm könnte es aber die Tierwelt treffen: Mit nur 75 Metern Abstand zu Natur- und Vogelschutzgebieten kalkulieren die Autoren – das ist oft allein die Spannweite der für Vögel, Fledermäuse und Insekten tödlichen Rotorblätter! Aber was sagen die Pläne zum Ruhrgebiet?
Während hier die Kreise Recklinghausen, Wesel und Unna das meiste Flächenpotenzial bieten würden, wäre im Ennepe-Ruhr-Kreis sowie in den Ballungsräumen wie etwa den kreisfreien Städten Bochum, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen kein Platz – eigentlich. Im „konkreten Einzelfall“, heißt es nämlich, können „auch in diesen Kreisen Möglichkeiten zur Windenergienutzung bestehen“.
Wolfgang Seitz, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR), macht deutlich: „Windenergie ist weder steuer- noch speicherbar und als Rückgrat der Energieversorgung daher gänzlich ungeeignet. Dafür sind die Ausbaupläne für die Natur ebenso ein Desaster wie für Anwohner, die etwa anfällig für niederfrequenten Schall sind. Bei jedem verniedlicht genannten ‚Windrad‘ handelt es sich tatsächlich um ein industrielles Kraftwerk. Da der RVR bei der Flächennutzung den Hut aufhat, dürfen die Menschen sich daher gewiss sein, dass die AfD-Fraktion im Ruhrparlament gegen die Ausbaupläne Widerstand leisten wird.“