Frauenquote durch die Hintertür?

„In wesentlichen Gremien müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein.“ So fordert es das Landesgleichstellungsgesetz. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen!
 
Zum Beispiel, wenn „Mitglieder aufgrund einer Wahl ernannt werden“. Alles andere wäre verfassungsrechtlich auch höchst bedenklich. Vorgeschriebene Geschlechterquoten sind schließlich ein massiver Eingriff in die Wahlfreiheit! Im Ruhrparlament teilt man diese Bedenken aber anscheinend nicht.
 
Im kürzlich verabschiedeten Kodex – maßgebend für den RVR und alle 16 Tochter- und Beteiligungsgesellschaften – wird nämlich nur die Gremien-Frauenquote von 40 Prozent, nicht aber die Ausnahmeregelung bei Wahlen erwähnt! Die AfD-Fraktion im RVR beantragte daher, den entsprechenden Punkt komplett zu streichen. Gefolgt sind die Altfraktionen uns jedoch nicht. So bleibt es, wie es ist.
 
Unser Fraktionsgeschäftsführer, Alan Imamura, kommentiert: „Der selektive Verweis auf das Landesgleichstellungsgesetz in den RVR-Leitlinien erweckt den Eindruck, dass es in allen Gremien eine Verpflichtung zur paritätischen Besetzung gibt. Das ist aber aus gutem Grund nicht der Fall. Soll hier etwa die Frauenquote durch die Hintertür erweitert werden? Für uns gilt nach wie vor: Kompetenz braucht keine Quote!“